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Diese Kosten könnten auf Kassenpatienten zukommen
Politik 23. April 2026 6 Min.

Diese Kosten könnten auf Kassenpatienten zukommen

Diese Kosten könnten auf Kassenpatienten zukommen – Die politischen Nachrichten des Tages haben es in sich.

Die geplante Krankenkassenreform könnte für Gutverdienende teuer werden: Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und Änderungen bei der Familienversicherung könnten zu Mehrbelastungen im vierstelligen Bereich führen.Von Pascal Siggelkow, tagessschau.deDie geplante Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird weiter hitzig diskutiert.

Insgesamt soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Maßnahmen im kommenden Jahr um knapp 20 Milliarden Euro entlastet werden. Ein Teil davon - etwa fünf Milliarden Euro - soll durch Patientinnen und Patienten sowie Versicherte getragen werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt auf Anfrage mit, dass es mit Blick auf die geplante Reform bezogen auf ein Brutto-Einkommen von 3.500 Euro im Monat (42.000 im Jahr) insgesamt mit einer Beitragsmehrbelastung von rund 380 Euro im Jahr für Arbeitnehmer rechnet.

Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplantEtwa 2,4 Milliarden Euro mehr sollen durch eine zusätzliche Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr eingenommen werden - aufgeteilt auf Arbeitgeber und GKV-Mitglieder. Im Referentenentwurf des BMG heißt es: "Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket."Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.

Darüber hinaus wurde bekannt: Das bedeutet, dass der Verdienst über dieser Grenze nicht mit einbezogen wird und damit beitragsfrei ist. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich von der Bundesregierung neu bestimmt und sollen sich an der Entwicklung der Einkommen orientieren. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat, im Vorjahr lag sie bei 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat.Wichtig ist, dass der Referentenentwurf eine zusätzliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro vorsieht.

Das bedeutet, eine reguläre Erhöhung ist dabei noch nicht mit einberechnet. Wie hoch diese ausfallen könnte, ist noch nicht bekannt.Etwa 400 Euro mehr pro JahrNimmt man die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze und erhöht sie um 300 Euro im Monat, liegt sie bei 6.112,50 Euro pro Monat oder 73.350 Euro im Jahr. Der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Ein genauerer Blick auf die Sachlage zeigt: Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte davon der Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse - er wurde vom Gesundheitsministerium auf durchschnittlich 2,9 Prozent festgelegt und wird ebenfalls zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Das bedeutet, dass für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mindestens 73.350 Euro etwa 315 Euro im Jahr mehr vom Bruttoeinkommen für die Krankenkasse abgezogen wird.

Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, bei dem der Beitrag unter anderem von der Anzahl der Kinder abhängig ist. Bei einem kinderlosen Arbeitnehmer kämen dadurch noch einmal gut 86 Euro dazu. Das ergibt insgesamt 401 Euro im Jahr.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang: Es ist jedoch zu beachten, dass die gezahlten Sozialbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, die Nettobelastung also geringer ausfällt.Für GKV-Mitglieder mit einem Einkommen bis zu 69.750 Euro im Jahr hätte die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze keine finanziellen Konsequenzen. Bei kinderlosen Selbstständigen wiederum mit einem Einkommen von mindestens 73.350 Euro wären die Sozialbeiträge im Jahr um etwa 781 Euro höher, da hier kein Anteil vom Arbeitgeber übernommen wird. Nach Schätzungen des IGES Instituts wären von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV knapp 6,9 Millionen Mitglieder mit Einkommen oberhalb dieser Grenze betroffen (inklusive Selbständigen und Nicht-Erwerbstätigen).

Das BMG schätzt die Zahl auf etwa 5,4 Millionen.Änderungen bei der FamilienversicherungEine weitere Maßnahme, die der Referentenentwurf vorsieht, betrifft die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten. Sie soll deutlich eingeschränkt werden. Derzeit gilt sie für alle Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich nicht überschreitet.

Die weiteren Details dazu: Sie soll begrenzt werden auf Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderungen, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Im Entwurf heißt es: "In anderen Fällen zahlen Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollumfänglich erhalten." Die Maßnahme soll ab 2028 greifen, dann sollen dadurch 2,2 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden.Das bedeutet, dass die genaue Höhe des Beitragszuschlags des mitversicherten Ehegatten, auf den keine der Ausnahmen zutrifft, vom Gehalt des GKV-Mitglieds abhängig ist. Bei 40.000 Euro Jahresgehalt ergibt das zusätzliche Beitragskosten in Höhe von 1.400 Euro im Jahr, bei 60.000 Euro Jahresgehalt 2.100 Euro. Bei 80.000 Euro Jahresgehalt wären es 2.800 Euro, hinzu kämen in diesem Szenario die 401 Euro durch die zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Wie aus den aktuellen Berichten hervorgeht: Auch hier gilt jedoch, dass die gezahlten Sozialbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Mehr als eine Million Ehepartner betroffenNach Berechnungen des IGES Instituts wären etwa 1,3 Millionen gesetzlich versicherte Ehepartner von der neuen Regelung betroffen. Unberücksichtigt sind dabei Ehepartner, die Kinder mit Behinderung haben oder Angehörige pflegen.

Das deckt sich mit den Schätzungen des BMG.Die Zahl der GKV-Mitglieder, die sowohl von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als auch von der Änderung bei der Familienversicherung betroffen wären, schätzt das IGES Institut auf knapp 400.000.Zuzahlungen sollen erhöht werdenZusätzlich zu den Änderungen für GKV-Mitglieder können noch weitere Maßnahmen des Referentenentwurfs für Mehrausgaben sorgen. So sollen die Zuzahlungen beispielsweise für verschriebene Medikamente von fünf bis zehn Euro auf 7,50 bis 15 Euro erhöht werden. Hier ist die Höhe der Mehrkosten für jeden einzelnen sehr individuell.

Was das konkret bedeutet: Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) haben im Jahr 2024 insgesamt 68,5 Prozent der erwerbstätigen TK-Versicherten mindestens eine Arzneiverordnung erhalten. Laut Bundesgesundheitsministerium wurden 2024 je Versicherter 9,3 Arzneimittelverordnungen für Fertig-Arzneimittel verzeichnet. Das würde durchschnittlich Mehrkosten pro Jahr in Höhe von 22,50 Euro bis 45 Euro bedeuten.Auch bei den geplanten Kürzungen von Leistungen dürften die Auswirkungen sehr individuell sein.

So sollen die Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte abgesenkt werden oder auch das Krankengeld bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen um fünf Prozentpunkte reduziert werden.Allerdings steht in dem Referentenentwurf, dass die Belastungsgrenze bewahrt werden soll. Das bedeutet, dass die Versicherten von weiteren Zuzahlungen befreit werden können, wenn sie mehr als zwei Prozent des zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Bruttoeinkommens erreicht haben. Bei chronisch Kranken gilt die Belastungsgrenze bereits bei einem Prozent.BR24 | Nachrichten | 23.04.2026 | 10:12 Uhr

Die politischen Entwicklungen in diesem Bereich werden von Experten und Beobachtern aufmerksam verfolgt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Tagen und Wochen weiterentwickeln wird.

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